Insolvenz für Selbständige
Die Insolvenz für Selbständige: Gemeint ist hier das Insolvenzverfahren für Selbständige, das als Regelinsolvenz bezeichnet wird. Es gelten die allgemeinen Vorschriften der Insolvenzordnung und nicht die Vorschriften des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Selbständige können den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung verbinden.