Eine häufige Situation: Der Steuerberater stellt wegen ausbleibender Zahlungen seine Arbeit ein und damit werden weder Umsatzsteuervoranmeldungen noch Lohnbuchhaltungen erstellt. Die Finanz- und Sozialkassen beginnen dann Abgaben und Beiträge zu schätzen und der Unternehmer gerät immer weiter unter Druck.
Über kurz oder lang mündet diese Situation in Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und gefährdet den Fortbestand des Unternehmens. Der Unternehmer befindet sich sodann in einer Zwickmühle. Je länger gewartet wird, je gravierender die Folgen.
Es ist also Zeit aktiv zu handeln. Sprechen Sie uns an. Unsere Kooperationspartner im Bereich Buchhaltung wird helfen eine Lösung zu für Sie finden.