Neben der betriebswirtschaftlichen Krisenberatung, die der Festigung des Unternehmens dient, kann auch eine persönliche Existenzsicherungs- oder Schuldnerberatung erforderlich sein,um wieder positiv in die Zukunft blicken zu können. .
Schuldnerberatung: Die Altlasten neu ordnen
Eine geordnete Schuldenbereinigung ist Voraussetzung.
Sofern sich ein Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren noch abwenden lässt, helfen wir Ihnen im Rahmen einer Schuldnerberatung einen außergerichtlichen Schuldnerbereinigungsplan aufzustellen und mit den Gläubigern zu verhandeln.
Selbständige in Krisensituationen neigen häufig dazu, mit einzelnen Gläubigern Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen zu treffen. Solche Vereinbarungen werden oft aus dem Bauch heraus getroffen, um zunächst etwas Ruhe und Zeit zu gewinnen, ohne dabei die tatsächliche Tilgungsfähigkeit zu berücksichtigen. Es wird genau das Gegenteil erreicht: Die Glaubwürdigkeit gegenüber den Gläubiger wird noch weiter verschlechtert, wenn solche Zusagen nicht eingehalten werden können.
Als eine auf Selbständige spezialisierte Schuldenberatung prüfen wir deshalb zunächst die tatsächliche Tilgungsfähigkeit und stellen dieser die Gesamtverbindlichkeiten gegenüber. Darauf aufbauend erstellen wir einen Schuldenbereinigungsplan, der sowohl in der monatlichen Tilgungshöhe, in der Laufzeit und in der Regulierungsquote für den Schuldner realistisch und für die Gläubiger angemessen ist.
Erste Maßnahmen in der Schuldnerberatung
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Prüfung der Tilgungsfähigkeit
Im ersten Schritt prüfen wir, ob eine Bereinigung der Altlasten durch einen außergerichtlichen Schuldnerbereinigungsplan noch möglich ist. Dazu benötigen wir von Ihnen eine Gesamtübersicht über alle bestehenden Verbindlichkeiten sowie eine Übersicht über Ihre Einkünfte und Ausgaben.
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Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans
Im zweiten Schritt erstellen wir einen auf Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse abgestimmten Schuldnerbereinigungsplan, in den die monatliche Tilgungsrate, die Laufzeit und die jeweilige Regulierungsquote für die Gläubiger festgestellt werden. Bei Bedarf nehmen wir vorab Kontakt mit den Gläubigern auf.
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Erforderliche Verhandlungen mit den Gläubigern
Im dritten Schritt legen wir den Schuldnerbereinigungsplan Ihren Gläubigern zur Prüfung und Entscheidung vor. Dabei gehen wir individuell auf Ihre Verschuldungs-, Einkommens- und Vermögenssituation ein.
Bei bereits ausgebrachten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, bspw. Konten- oder Forderungspfändungen, informieren wir Sie über möglichen Pfändungsschutzanträge oder verhandeln mit den jeweiligen Gläubiger über eine Aussetzung.
Wir informieren Sie gerne über Ihre Möglichkeiten zur Entschuldung im Rahmen einer persönlichen Schuldnerberatung.
Fachbereich Schuldnerberatung
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