Frage: Kann ein (ehemaliger) geschäftsführender Gesellschafter ein persönliches Regelinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung beantragen oder ist ein verbraucherinsolvenzverfahren zu beantragen?
Antwort: Die Tätigkeit eines geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH als eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit anzusehen. Entsprechend sind die Vorschriften des Regelinsolvenzverfahrens anzuwenden.
Maßgebend für die Frage, ob die Insolvenz eines (ehemaligen) geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH im Regelinsolvenzverfahren oder im Verbraucherinsolvenzverfahren abzuwickeln ist, seine Verschuldungsstruktur. § 304 InsO gilt entsprechend.
Ein Verbraucherinsolvenzverfahren ist dann auszuscheiden, wenn der Schuldner mehr als 19 Gläubiger hat oder noch Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.