Gewerbe abmelden vor dem Insolvenzantrag?
Guten Tag, ich habe eine Frage, die mich derzeit sehr beschäftigt. Vielleicht haben Sie einen Rat für mich?
ich bin mit einem Kleinunternehmen selbständig und werde wegen einer Schadenersatzforderung aus meinem früheren Pachtverhältnis (lange Vertragslaufzeit) wohl nicht um eine Privatinsolvenz herumkommen. Nun habe ich bei der örtlichen Schuldnerberatung wegen eines Beratungstermins nachgefragt und bekam die Antwort, ich solle zuerst mein Gewerbe abmelden um dann eine Privatinsolvenz beantragen zu können.
Ich habe nur drei Gläubiger, liegt also unter den 19 Gläubiger, die für ein Regelinsolvenzverfahren erforderlich sind. Allerdings möchte ich in der Privatinsolvenz weiter mit meinem Kleinunternehmen tätig sein. Ich bin etwas verunsichert, ob es tatsächlich erforderlich ist, vor dem Insolvenzantrag mein Gewerbe abzumelden.
Das Gewerbe bitte nicht vorschnell abmelden!
Diese Frage ist ein Klassiker in der Insolvenzberatung. Grundsätzlich ist es nicht zu empfehlen, ein bestehendes Gewerbe vor dem Insolvenzantrag abzumelden mit dem Ziel, nach Eröffnung des (Verbraucher-)Insolvenzverfahrens erneut ein Gewerbe anzumelden.
Vielmehr sollte die Option überlegt werden, das bestehende Gewerbe in das (Regel-)Insolvenzverfahren zu bringen und dieses Gewerbe insolvenzrechtlich sanieren bzw. weiterzuführen.