Gewerbe anmelden trotz Privatinsolvenz

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      Kann man ein Gewerbe anmelden trotz Privatinsolvenz?

      Zur Frage en Gewerbe in der Privatinsolvenz anmelden:

      In der Privatinsolvenz  kann man unter gewissen Voraussetzungen ein Gewerbe anmelden und (wieder) eigenverantwortlich selbständig tätig sein.

      Maßgeblich für das Vorgehen ist die Frage in welchem Verfahrensabschnitt sich der Insolvenzschuldner befindet.

      Soll das Gewerbe bereits im eröffneten Insolvenzverfahren angemeldet werden, sollte der  Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder um eine Freigabeerklärung gem. des § 35 Abs. 2 InsO ersucht werden.

      Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit auszuüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können.

      Wurde das Insolvenzverfahren bereits aufgehoben sein und sich der Insolvenzschuldner in der Wohlverhaltensphase befinden, bedarf es hingegen keiner Freigabeerklärung durch den Treuhänder mehr.

      Dem Insolvenzschuldner hat dann die frei Wahl, eine abhängige Beschäftigung einzugehen oder ein Gewerbe anzumelden. Allerdings obliegt es dem Insolvenzschuldner dann, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre.

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